
„Die Leistungsspange ist das höchste Leistungsabzeichen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr. Sie wird verliehen, wenn ein Jugendfeuerwehrmitglied in einer Gruppe in fünf Bereichen zeigt, dass er/sie körperlich und geistig den Anforderungen gewachsen ist. Voraussetzung für die Abnahme der Leistungsspange ist die mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehrgruppe und ein bestimmtes Mindestalter.“ Quelle: Deutsche Jugendfeuerwehr
Voraussetzungen:
Die Bewerber müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits ein Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist das
Richtlinien:
Für die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange sind die Richtlinien „Helfer in der Jugendfeuerwehr 13.02 Ausgabe 1-2008“ gültig. Weiterhin sind die Erläuterungen zur bundeseinheitlichen Durchführung und Bewertung der Leistungsspangenabnahme der Deutschen Jugendfeuerwehr zu beachten und anzuwenden.
Informationsmaterial der Deutschen Jugendfeuerwehr
|  Merkblatt für die Leistungsspangenabnahme | 
|  Richtlinien Leistungsspange | 
|  Durchführungserläuterungen Stand 2006 | 
|  Aktuelles |